Allgemeine Geschäftsbedingungen für den Hotelaufnahmevertrag
1 Geltungsbereich
1.1
Diese Geschäftsbedingungen gelten für Verträge über die mietweise
Überlassung von Hotelzimmern zur Beherbergung sowie alle in diesem
Zusammenhang für den Kunden erbrachten weiteren Leistungen und
Lieferungen des Hotels (Hotelaufnahmevertrag). Der Begriff
„Hotelaufnahmevertrag“ umfasst und ersetzt folgende Begriffe:
Beherbergungs-, Gastaufnahme-, Hotel-, Hotelzimmervertrag.
1.2
Die Unter- oder Weitervermietung der überlassenen Zimmer sowie deren
Nutzung zu anderen als Beherbergungszwecken bedürfen der vorherigen
Zustimmung des Hotels in Textform, wobei § 540 Absatz 1 Satz 2 BGB
abbedungen wird, soweit der Kunde nicht Verbraucher ist.
1.3 Allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden finden nur Anwendung, wenn dies vorher ausdrücklich vereinbart wurde.
2 Vertragsabschluss, -partner, Verjährung
2.1 Vertragspartner sind das Hotel Tannenhof und der Kunde. Der Vertrag kommt durch die Annahme des Antrags des Kunden durch das Hotel zustande. Dem Hotel Tannenhof steht es frei, die Zimmerbuchung in Textform zu bestätigen.
2.2 Alle Ansprüche gegen das Hotel Tannenhof verjähren grundsätzlich in einem Jahr ab dem gesetzlichen Verjährungsbeginn. Schadensersatzansprüche verjähren kenntnisabhängig in fünf Jahren, soweit sie nicht auf einer Verletzung des Lebens, des Körpers, der Gesundheit oder der Freiheit beruhen. Diese Schadensersatzansprüche verjähren kenntnisunabhängig in zehn Jahren. Die Verjährungsverkürzungen gelten nicht bei Ansprüchen, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung des Hotels beruhen.
3 Leistungen, Preise, Zahlung, Aufrechnung
3.1 Das Hotel Tannnehof ist verpflichtet, die vom Kunden gebuchten Zimmer bereitzuhalten und die vereinbarten Leistungen zu erbringen.
3.2 Der Kunde ist verpflichtet, die für die Zimmerüberlassung und die von ihm in Anspruch genommenen weiteren Leistungen vereinbarten bzw. geltenden Preise des Hotels zu zahlen. Dies gilt auch für vom Kunden direkt oder über das Hotel Tannenhof beauftragte Leistungen, die durch Dritte erbracht und vom Hotel verauslagt werden.
3.3 Die
vereinbarten Preise verstehen sich einschließlich der zum Zeitpunkt des
Vertragsschlusses geltenden Steuern und lokalen Abgaben. Nicht enthalten
sind lokale Abgaben, die nach dem jeweiligen Kommunalrecht vom Gast
selbst geschuldet sind, wie zum Beispiel Kurtaxe.
Bei Änderung
der gesetzlichen Umsatzsteuer oder der Neueinführung, Änderung oder
Abschaffung lokaler Abgaben auf den Leistungsgegenstand nach
Vertragsschluss werden die Preise entsprechend angepasst. Bei Verträgen
mit Verbrauchern gilt dieses nur, wenn der Zeitraum zwischen
Vertragsabschluss und Vertragserfüllung vier Monate überschreitet.
3.4
Das Hotel kann seine Zustimmung zu einer vom Kunden gewünschten
nachträglichen Verringerung der Anzahl der gebuchten Zimmer, der
Leistung des Hotels oder der Aufenthaltsdauer des Kunden davon abhängig
machen, dass sich der Preis für die Zimmer und/oder für die sonstigen
Leistungen des Hotels erhöht.
3.5 Rechnungen des Hotels ohne
Fälligkeitsdatum sind binnen zehn Tagen ab Zugang der Rechnung ohne
Abzug zahlbar. Das Hotel kann die unverzügliche Zahlung fälliger
Forderungen jederzeit vom Kunden verlangen. Bei Zahlungsverzug ist das
Hotel berechtigt, die jeweils geltenden gesetzlichen Verzugszinsen in
Höhe von derzeit 8 % bzw. bei Rechtsgeschäften, an denen ein Verbraucher
beteiligt ist, in Höhe von 5 % über dem Basiszinssatz zu verlangen. Dem
Hotel bleibt der Nachweis eines höheren Schadens vorbehalten.
3.6
Das Hotel ist berechtigt, bei Vertragsschluss vom Kunden eine
angemessene Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung, zum Beispiel in Form
einer Kreditkartengarantie, zu verlangen. Die Höhe der Vorauszahlung
und die Zahlungstermine können im Vertrag in Textform vereinbart werden.
Bei Vorauszahlungen oder Sicherheitsleistungen für Pauschalreisen
bleiben die gesetzlichen Bestimmungen unberührt.
3.7 In
begründeten Fällen, zum Beispiel Zahlungsrückstand des Kunden oder
Erweiterung des Vertragsumfanges, ist das Hotel berechtigt, auch nach
Vertragsschluss bis zu Beginn des Aufenthaltes eine Vorauszahlung oder
Sicherheitsleistung im Sinne vorstehender Ziffer 3.6 oder eine Anhebung
der im Vertrag vereinbarten Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung bis
zur vollen vereinbarten Vergütung zu verlangen.
3.8 Das Hotel ist
ferner berechtigt, zu Beginn und während des Aufenthaltes vom Kunden
eine angemessene Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung im Sinne
vorstehender Ziffer 3.6 für bestehende und künftige Forderungen aus dem
Vertrag zu verlangen, soweit eine solche nicht bereits gemäß
vorstehender Ziffer 3.6 und/oder Ziffer 3.7 geleistet wurde.
3.9
Der Kunde kann nur mit einer unstreitigen oder rechtskräftigen Forderung
gegenüber einer Forderung des Hotels aufrechnen oder verrechnen.
4 Rücktritt des Kunden (Abbestellung, Stornierung) / Nichinanspruchnahme der Leistungen des Hotel (No Show)
4.1
Ein Rücktritt des Kunden von dem mit dem Hotel geschlossenen Vertrag
ist nur möglich, wenn ein Rücktrittsrecht im Vertrag ausdrücklich
vereinbart wurde, ein sonstiges gesetzliches Rücktrittsrecht besteht
oder wenn das Hotel der Vertragsaufhebung ausdrücklich zustimmt. Die
Vereinbarung eines Rücktrittsrechtes sowie die etwaige Zustimmung zu
einer Vertragsaufhebung sollen jeweils in Textform erfolgen.
4.2
Sofern zwischen dem Hotel und dem Kunden ein Termin zum kostenfreien
Rücktritt vom Vertrag vereinbart wurde, kann der Kunde bis dahin vom
Vertrag zurücktreten, ohne Zahlungs- oder Schadensersatzansprüche des
Hotels auszulösen. Das Rücktrittsrecht des Kunden erlischt, wenn er
nicht bis zum vereinbarten Termin sein Recht zum Rücktritt gegenüber dem
Hotel ausübt.
4.3 Ist ein Rücktrittsrecht nicht vereinbart oder
bereits erloschen, besteht auch kein gesetzliches Rücktritts- oder
Kündigungsrecht und stimmt das Hotel einer Vertragsaufhebung nicht zu,
behält das Hotel den Anspruch auf die vereinbarte Vergütung trotz
Nichtinanspruchnahme der Leistung. Das Hotel hat die Einnahmen aus
anderweitiger Vermietung der Zimmer sowie die ersparten Aufwendungen
anzurechnen. Werden die Zimmer nicht anderweitig vermietet, so kann das
Hotel den Abzug für ersparte Aufwendungen pauschalieren. Der Kunde ist
in diesem Fall verpflichtet, mindestens 90 % des vertraglich
vereinbarten Preises für Übernachtung mit oder ohne Frühstück sowie für
Pauschalarrangements mit Fremdleistungen, 70 % für Halbpensions- und 60 %
für Vollpensionsarrangements zu zahlen. Dem Kunden steht der Nachweis
frei, dass der vorgenannte Anspruch nicht oder nicht in der geforderten
Höhe entstanden ist.
5 Rücktritt des Hotels
5.1
Sofern vereinbart wurde, dass der Kunde innerhalb einer bestimmten
Frist kostenfrei vom Vertrag zurücktreten kann, ist das Hotel in diesem
Zeitraum seinerseits berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten, wenn
Anfragen anderer Kunden nach den vertraglich gebuchten Zimmern vorliegen
und der Kunde auf Rückfrage des Hotels mit angemessener Fristsetzung
auf sein Recht zum Rücktritt nicht verzichtet.
5.2 Wird eine
gemäß Ziffer 3.6 und/oder Ziffer 3.7 vereinbarte oder verlangte
Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung auch nach Verstreichen einer vom
Hotel gesetzten angemessenen Nachfrist nicht geleistet, so ist das Hotel
ebenfalls zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt.
5.3 Ferner ist
das Hotel berechtigt, aus sachlich gerechtfertigtem Grund vom Vertrag
außerordentlich zurückzutreten, insbesondere falls:
- höhere Gewalt oder andere vom Hotel nicht zu vertretende Umstände die Erfüllung des Vertrages unmöglich machen;
- Zimmer oder Räume schuldhaft unter irreführender oder falscher Angabe oder Verschweigen wesentlicher Tatsachen gebucht werden; wesentlich kann dabei die Identität des Kunden, die Zahlungsfähigkeit oder der Aufenthaltszweck sein;
- das Hotel begründeten Anlass zu der Annahme hat, dass die Inanspruchnahme der Leistung den reibungslosen Geschäftsbetrieb, die Sicherheit oder das Ansehen des Hotels in der Öffentlichkeit gefährden kann, ohne dass dies dem Herrschafts- bzw. Organisationsbereich des Hotels zuzurechnen ist;
- der Zweck bzw. der Anlass des Aufenthaltes gesetzeswidrig ist;
- ein Verstoß gegen oben genannte Ziffer 1.2 vorliegt.
5.4 Der berechtigte Rücktritt des Hotels begründet keinen Anspruch des Kunden auf Schadensersatz.
6 Zimmerbestellung, -übergabe und -rückgabe
6.1
Der Kunde erwirbt keinen Anspruch auf die Bereitstellung bestimmter
Zimmer, soweit dieses nicht ausdrücklich vereinbart wurde.
6.2
Gebuchte Zimmer stehen dem Kunden ab 15:00 Uhr des vereinbarten
Anreisetages zur Verfügung. Der Kunde hat keinen Anspruch auf frühere
Bereitstellung.
6.3 Am vereinbarten Abreisetag sind die Zimmer dem Hotel spätestens um 11:00 Uhr geräumt zur Verfügung zu stellen. Danach kann das Hotel aufgrund der verspäteten Räumung des Zimmers für dessen vertragsüberschreitende Nutzung bis 18:00 Uhr 50 % des vollen Logispreises (Listenpreises) in Rechnung stellen, ab 18:00 Uhr 90 %. Vertragliche Ansprüche des Kunden werden hierdurch nicht begründet. Ihm steht es frei nachzuweisen, dass dem Hotel kein oder ein wesentlich niedrigerer Anspruch auf Nutzungsentgelt entstanden ist.
7 Haftung des Hotels
7.1
Das Hotel haftet für von ihm zu vertretende Schäden aus der Verletzung
des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit. Weiterhin haftet es für
sonstige Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen
Pflichtverletzung des Hotels beziehungsweise auf einer vorsätzlichen
oder fahrlässigen Verletzung von vertragstypischen Pflichten des Hotels
beruhen. Einer Pflichtverletzung des Hotels steht die eines gesetzlichen
Vertreters oder Erfüllungsgehilfen gleich.
Weitergehende
Schadensersatzansprüche sind, soweit in dieser Ziffer 7 nicht
anderweitig geregelt, ausgeschlossen. Sollten Störungen oder Mängel an
den Leistungen des Hotels auftreten, wird das Hotel bei Kenntnis oder
auf unverzügliche Rüge des Kunden bemüht sein, für Abhilfe zu sorgen.
Der Kunde ist verpflichtet, das ihm Zumutbare beizutragen, um die
Störung zu beheben und einen möglichen Schaden gering zu halten.
7.2 Für eingebrachte Sachen haftet das Hotel dem Kunden nach den gesetzlichen Bestimmungen. Sofern der Gast Geld, Wertpapiere und Kostbarkeiten mit einem Wert von mehr als 800 Euro oder sonstige Sachen mit einem Wert von mehr als 3.500 Euro einzubringen wünscht, bedarf dies einer gesonderten Aufbewahrungsvereinbarung mit dem Hotel.
7.3 Soweit
dem Kunden ein Stellplatz in der Hotelgarage oder auf dem
Hotelparkplatz, auch gegen Entgelt, zur Verfügung gestellt wird, kommt
dadurch kein Verwahrungsvertrag zustande. Bei Abhandenkommen oder
Beschädigung auf dem Hotelgrundstück abgestellter oder rangierter
Kraftfahrzeuge und deren Inhalte haftet das Hotel nur nach Maßgabe der
vorstehenden Ziffer 7.1, Sätze 1 bis 4.
7.4 Weckaufträge werden
vom Hotel mit größter Sorgfalt ausgeführt. Nachrichten, Post und
Warensendungen für die Gäste werden mit Sorgfalt behandelt. Das Hotel
übernimmt die Zustellung, Aufbewahrung und – auf Wunsch – gegen Entgelt
die Nachsendung derselben. Das Hotel haftet hierbei nur nach Maßgabe der
vorstehenden Ziffer 7.1, Sätze 1 bis 4.
8 Schlussbestimmungen
8.1
Änderungen und Ergänzungen des Vertrages, der Antragsannahme oder
dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen sollen in Textform erfolgen.
Einseitige Änderungen oder Ergänzungen durch den Kunden sind unwirksam.
8.2 Erfüllungs- und Zahlungsort sowie ausschließlicher Gerichtsstand – auch für Scheck- und Wechselstreitigkeiten – ist im kaufmännischen Verkehr Vechta. Sofern ein Vertragspartner die Voraussetzung des § 38 Absatz 2 ZPO erfüllt und keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland hat, gilt als Gerichtsstand Vechta.
8.3 Es gilt deutsches Recht. Die Anwendung des UN-Kaufrechts und des Kollisionsrechts ist ausgeschlossen.
8.4
Sollten einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen
unwirksam oder nichtig sein oder werden, so wird dadurch die Wirksamkeit
der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Im Übrigen gelten die
gesetzlichen Vorschriften.